Sonntag, 22. April 2018

Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Lehmann lehmann-anwalt.de Im Verkehrsunfallrecht sind besondere Kenntnisse erforderlich, wenn es z.B. um Kürzungen durch die Versicherungen bei Reparaturkosten oder andere Positionen sowie um Haftungsfragen und Quoten geht. Das Quotenvorrecht überfordert in der Regel jeden Laien.
  • Verkehrsunfälle (Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, Regressverfahren der Versicherer)
  • Ansprüche aus der Kaskoversicherung
  • Versicherungsfragen
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstösse sowie alle anderen bußgeldbewehrten Vergehen und dabei die Vermeidung von Fahrverboten und von „Punkten“
  • Führerscheinentzug
  • Auseinandersetzungen mit der Führerscheinbehörde

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen