Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Lehmann lehmann-anwalt.de n Strafsachen kommt es wesentlich darauf an, dass Ihre Interessen schon
im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft
engagiert vertreten werden. Fehler in diesem Verfahrensstadium lassen
sich später oft nicht mehr korrigieren. Wir helfen Ihnen dabei, Fehler
zu vermeiden und vertreten Sie sowohl im Ermittlungsverfahren als auch
vor Gericht.
Neben dem allgemeinen Strafrecht (Vermögensdelikte u.a.) sind wir im
Verkehrsstrafrecht spezialisiert, sodass solche Delikte, wie fahrlässige
Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder
Trunkenheitsfahrten, bei uns professionell bearbeitet werden. In der
Regel sind die Fälle durch den Rechtschutz Ihrer Versicherung abgedeckt
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