Lehmann Rechtsanwälte Berlin

ADAC Vertragsanwalt Verkehrsrecht

Sonntag, 28. Mai 2017

Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Lehmann lehmann-anwalt.de  In Strafsachen kommt es wesentlich darauf an, dass Ihre Interessen schon im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft engagiert vertreten werden. Fehler in diesem Verfahrensstadium lassen sich später oft nicht mehr korrigieren. Wir helfen Ihnen dabei, Fehler zu vermeiden und vertreten Sie sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht.
Neben dem allgemeinen Strafrecht (Vermögensdelikte u.a.) sind wir im Verkehrsstrafrecht spezialisiert, sodass solche Delikte, wie fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheitsfahrten, bei uns professionell bearbeitet werden. In der Regel sind die Fälle durch den Rechtschutz Ihrer Versicherung abgedeckt.
Lehmann Rechtsanwälte um 03:22
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