Samstag, 24. November 2018


Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Lehmann lehmann-anwalt.de
durch die Versicherungen bei Reparaturkosten oder andere Positionen sowie um Haftungsfragen
 und Quoten geht. Das Quotenvorrecht überfordert in der Regel jeden Laien.
  • Verkehrsunfälle (Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, Regressverfahren der Versicherer)
  • Ansprüche aus der Kaskoversicherung
  • Versicherungsfragen
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstösse sowie alle anderen bußgeldbewehrten Vergehen und dabei die Vermeidung von Fahrverboten und von „Punkten“
  • Führerscheinentzug
  • Auseinandersetzungen mit der Führerschei

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