Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Lehmann lehmann-anwalt.de
In Strafsachen kommt es wesentlich darauf an, dass Ihre Interessen schon im
Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft engagiert vertreten
werden. Fehler in diesem Verfahrensstadium lassen sich später oft nicht mehr korrigieren.
Wir helfen Ihnen dabei, Fehler zu vermeiden und vertreten Sie sowohl im
Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht.
Neben dem allgemeinen Strafrecht (Vermögensdelikte u.a.) sind wir im Verkehrsstrafrecht
spezialisiert, sodass solche Delikte, wie fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen
vom Unfallort oder Trunkenheitsfahrten, bei uns professionell bearbeitet werden. In der Regel
sind die Fälle durch den Rechtschutz Ihrer Versicherung abgedeckt.
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