Freitag, 24. Dezember 2021

 Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Lehmannlehmann-anwalt.de  


Strafrecht

In Strafsachen kommt es wesentlich darauf an, dass Ihre Interessen schon im 

Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft engagiert vertreten 

werden. Fehler in diesem Verfahrensstadium lassen sich später oft nicht mehr korrigieren. 

Wir helfen Ihnen dabei, Fehler zu vermeiden und vertreten Sie sowohl im 

Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht.

Neben dem allgemeinen Strafrecht (Vermögensdelikte u.a.) sind wir im Verkehrsstrafrecht 

spezialisiert, sodass solche Delikte, wie fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen 

vom Unfallort oder Trunkenheitsfahrten, bei uns professionell bearbeitet werden. In der Regel 

sind die Fälle durch den Rechtschutz Ihrer Versicherung abgedeckt

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen