Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Lehmann lehmann-anwalt.de
durch die Versicherungen bei Reparaturkosten oder andere Positionen sowie um Haftungsfragen und Quoten geht. Das Quotenvorrecht überfordert in der Regel jeden Laien. • Verkehrsunfälle (Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, Regressverfahren der Versicherer) • Ansprüche aus der Kaskoversicherung • Versicherungsfragen • Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstösse sowie alle anderen bußgeldbewehrten Vergehen und dabei die Vermeidung von Fahrverboten und von „Punkten“ • Führerscheinentzug • Auseinandersetzungen mit der Führerscheinbehör
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen