Fachanwalt für Verkehrsrecht Tholmas Lehmann lehmann-anwalt.de
Strafrecht
In
Strafsachen kommt es wesentlich darauf an, dass Ihre Interessen schon
im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei und der
Staatsanwaltschaft engagiert vertreten werden. Fehler in diesem
Verfahrensstadium lassen sich später oft nicht mehr korrigieren. Wir
helfen Ihnen dabei, Fehler zu vermeiden und vertreten Sie sowohl im
Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht.
Neben
dem allgemeinen Strafrecht (Vermögensdelikte u.a.) sind wir im
Verkehrsstrafrecht spezialisiert, sodass solche Delikte, wie
fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
oder Trunkenheitsfahrten, bei uns professionell bearbeitet werden. In
der Regel sind die Fälle durch den Rechtschutz Ihrer Versicherung
abgedeckt.
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