In Strafsachen kommt es wesentlich darauf an, dass Ihre Interessen schon im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft engagiert vertreten werden. Fehler in diesem Verfahrensstadium lassen sich später oft nicht mehr korrigieren. Wir helfen Ihnen dabei, Fehler zu vermeiden und vertreten Sie sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht.
Neben
dem allgemeinen Strafrecht (Vermögensdelikte u.a.) sind wir im
Verkehrsstrafrecht spezialisiert, sodass solche Delikte, wie
fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
oder Trunkenheitsfahrten, bei uns professionell bearbeitet werden. In
der Regel sind die Fälle durch den Rechtschutz Ihrer Versicherung
abgedeckt
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen