Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Lehmann lehmann-anwalt.dn
Strafsachen kommt es wesentlich darauf an, dass Ihre Interessen schon
im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei und der
Staatsanwaltschaft engagiert vertreten werden. Fehler in diesem
Verfahrensstadium lassen sich später oft nicht mehr korrigieren. Wir
helfen Ihnen dabei, Fehler zu vermeiden und vertreten Sie sowohl im
Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht.
Neben dem allgemeinen
Strafrecht (Vermögensdelikte u.a.) sind wir im Verkehrsstrafrecht
spezialisiert, sodass solche Delikte, wie fahrlässige
Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder
Trunkenheitsfahrten, bei uns professionell bearbeitet werden. In der
Regel sind die Fälle durch den Rechtschutz Ihrer Versicherung
abgedeckt.e
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